Beachten Sie auch die Hinweise zu längeren Aufenthalten und zur Kurabgabe unten.
Beachten Sie auch die Hinweise zu längeren Aufenthalten und zur Kurabgabe unten.
Für Strom, Warmwasser und Heizung zahlen Sie selbstverständlich nichts.
Sie erhalten danach über unseren Service-Partner vor Ort eine Buchungsbestätigung und einen Vertrag für den Zeitraum Ihres Aufenthaltes. Darin sind Umfang der Vermietung, Preise, Zahlungs- und Stornierungsmodalitäten usw. festgehalten.
Fragen Sie doch mal nach – per E-Mail an mail@koje-am-leuchtturm.de.
...jeder Gast im Raum Glücksburg meldepflichtig ist und eine Kurabgabe (Kurtaxe, Tourismusgebühr) an die Stadt Glücksburg zu entrichten hat. Daran können wir leider nichts ändern.
Sie zahlen die Kurabgabe zusammen mit dem Mietpreis an uns. Wir führen denselben Betrag an die Stadt Glücksburg ab. Daran verdienen wir nichts. Die Höhe der Kurabgabe ist gestaffelt:
Immerhin: Für die Kurabgabe erhalten Sie eine Kurkarte, die sogenannte Ostseecard. Diese bietet Ihnen eine Reihe von kleinen Vergünstigungen. Beispielsweise sind Busfahrten im Raum Glücksburg kostenfrei. Minigolf in Solitüde (auf halbem Weg nach Flensburg), Schwimmbadbesuch in der Fördeland-Therme Glücksburg, Greenfee auf dem Golfplatz und eine Reihe weiterer Angebote erhalten Sie einige Prozent günstiger.
Möglicherweise sind Sie von der Kurabgabe befreit. Beispielswiese wird für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, schwerbehinderte Personen und Personen, die sich beruflich in Glücksburg aufhalten, keine Kurabgabe erhoben. Bitte informieren Sie uns, wenn dieses zutrifft.
Mehr zu diesem Thema lesen Sie auf der Website der Tourismus Agentur Flensburger Förde GmbH. Dort finden Sie auch die jeweils aktuelle Kurabgabesatzung.